02 May 2026, 02:10

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Cannabis Sativa-Pflanze mit sichtbaren Blättern und Stängeln, beschriftet mit "Cannabis Sativa" unten.

Zoll gibt 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an niederländisches Unternehmen zurück

Deutsche Zollbehörden haben 20.000 beschlagnahmte Cannabissamen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung im Wert von zehntausenden Euro war im August 2025 bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle sichergestellt worden. Beamte bestätigten, dass die Freigabe nach einer rechtlichen Prüfung am 22. Oktober erfolgte.

Die Cannabissamen waren Anfang August im Kreis Viersen nahe der niederländischen Grenze abgefangen worden. Zollbeamte hielten die Lieferung zunächst zurück, um ihren rechtlichen Status zu klären. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen eingeführt werden.

Es folgte eine gemeinsame Untersuchung von Zoll und Staatsanwaltschaft. Nach der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften genehmigten die Behörden die Freigabe. Am 22. Oktober wurden die Samen an das niederländische Unternehmen zurückgegeben, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist.

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Der Wert der zurückgegebenen Sendung wird auf zehntausende Euro geschätzt. Gegen den Eigentümer wurden keine Anklagen erhoben, da die Samen die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen erfüllten.

Die Entscheidung bestätigt, dass Cannabissamen – sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden – legal nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Im vorliegenden Fall gab es keine weiteren rechtlichen Schritte, und das niederländische Unternehmen erhielt seine Ware zurück. Die Zollbehörden haben keine Änderungen der aktuellen Importrichtlinien angekündigt.

Quelle