Volkstrauertag: Neue Meldepflicht für Gedenkveranstaltungen ab sofort
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag müssen sich künftig bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Regelung gilt für alle Veranstaltungen am 16. November. Bei Nichteinhaltung drohen den Verantwortlichen Strafen.
Die Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt hat den 9. November als Stichtag für die Meldungen festgelegt. Die Anmeldung muss den Namen des Veranstalters, das Datum, den Ort, die Uhrzeit und den Zweck der Veranstaltung enthalten. Formlose E-Mails reichen aus – offizielle Unterlagen sind nicht erforderlich.
Die Anträge sind an sicherheit-ordnung@ourwebsite zu richten. Alternativ können sich Veranstalter direkt bei der Kreispolizeibehörde Hochsauerland registrieren. Die Pflicht betrifft alle öffentlichen Zusammenkünfte, unabhängig von Größe oder Format.
Mit der neuen Regelung stellen die Behörden sicher, dass sie über alle geplanten Gedenkveranstaltungen informiert sind. Veranstalter müssen die erforderlichen Angaben bis zum 9. November übermitteln. Wer die Frist versäumt, riskiert Probleme bei der Durchführung der eigenen Veranstaltung.






