Streit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert vor Gericht
Nadeshda SölzerStreit um Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße eskaliert vor Gericht
Streit um geplante Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis
Ein Streit ist über die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis entbrannt. Anwohner hatten Beschwerde eingelegt und infrage gestellt, ob die Stadt die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren eingehalten habe. Die Stadtverwaltung betont hingegen, dass für die geplanten Änderungen keine förmliche Planfeststellung erforderlich gewesen sei.
Im Mittelpunkt der Beschwerde stand die Frage, ob die Umgestaltung nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ein Planfeststellungsverfahren erfordert hätte. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass ein solches Verfahren notwendig gewesen wäre. Die Stadt argumentierte jedoch, dass die geplanten Anpassungen in ihren Ermessensspielraum als Straßenbaulastträger fielen.
Die zuständige Behörde prüfte den Fall und entschied zugunsten der Stadt. Sie bestätigte, dass rechtlich kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Die bestehenden Rad- und Gehwege entsprechen derzeit nicht den gesetzlichen Mindestmaßen, und Staus bleiben ein Problem.
Um diese Missstände zu beheben, sieht die Neugestaltung eine Verengung der Fahrspuren sowie eine Erweiterung der Flächen für Radfahrer und Fußgänger vor. Die Stadt betonte, dass die Änderungen nicht die Kapazität für Autos erhöhen, sondern die Sicherheit verbessern und die Straße modernisieren sollen. Zwar gab es eine Bürgerbeteiligung, diese war jedoch nicht an ein förmliches Genehmigungsverfahren geknüpft.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Stadt rechtlich einwandfrei und mit dem Planungsrecht vereinbar sei. Die Umgestaltung werde als Anpassung an aktuelle Standards betrachtet und nicht als grundlegender Umbau.
Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass die Stadt innerhalb ihrer rechtlichen Befugnisse gehandelt hat. Die geplanten Änderungen werden nun ohne förmliches Genehmigungsverfahren umgesetzt. Im Fokus bleibt die Verbesserung der Sicherheit sowie die Einhaltung moderner Verkehrsstandards.






