12 April 2026, 08:12

Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schul-Förderverein und entgeht Haft

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien Hunderte von Dollar monatlich kosten können.

Steuerberater veruntreut Geld aus der Unterstützungseinrichtung einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro aus Schul-Förderverein und entgeht Haft

Ein Steuerberater aus Düsseldorf ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er Gelder eines Fördervereins einer Grundschule veruntreut hatte. Der Mann, der die Finanzen der Vereinigung verwaltete, gestand, innerhalb von zwei Jahren fast 165.000 Euro veruntreut zu haben, bevor er seine Berufung gegen das Urteil zurückzog.

Der 47-Jährige arbeitete seit 2017 als selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für den Verein und hatte volle Kontrolle über dessen Bankkonto, was ihm unbefugte Überweisungen ermöglichte. Zwischen 2021 und 2022 leitete er systematisch 164.800 Euro aus den Vereinsmitteln auf sein privates Konto um.

Zusätzlich behielt er 19.000 Euro Bargeld, das für den Verein bestimmt war, und investierte es in Kryptowährungen. Als Anklage erhoben wurde, behauptete er, das gestohlene Geld vollständig zurückerstattet zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht Düsseldorf wiesen diese Behauptung jedoch zurück.

Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe und verpflichtete den Berater, im Rahmen seiner Bewährung 5.000 Euro als Schadensersatz an den Verein zu zahlen. Nach anfänglichem Widerspruch gegen das Urteil gestand er später seine Schuld ein und zog seine Berufung zurück.

Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Steuerberater einer Haftstrafe entgeht, sofern er die Bewährungsauflagen einhält. Zudem muss er die 5.000 Euro an den Förderverein der Grundschule zurückzahlen. Der Fall unterstreicht die Risiken unkontrollierter finanzieller Vollmachten in kleinen Organisationen.

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