Rewe verklagt: Verbraucherzentrale prangert intransparente Rabattaktionen an
Folker RoggeRewe verklagt: Verbraucherzentrale prangert intransparente Rabattaktionen an
Ein Rechtsstreit über Rabattpraktiken im Supermarkt hat für Aufsehen gesorgt: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat den Handelskonzern Rewe verklagt. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Rabattaktionen des Unternehmens in seiner App und vor Ort Kunden durch das Verbergen der ursprünglichen Preise in die Irre führen. Das Urteil wird am 19. November erwartet und könnte weitreichende Folgen für die Werbung von Supermärkten für Sonderangebote haben.
Die Verbraucherzentrale hatte die Klage beim Landgericht Köln eingereicht und argumentiert, dass Rewe in seiner App sowie auf Plakaten die Preise vor der Rabattierung nicht ausweist. So wirbt die App etwa mit einem Nachlass von zwei Euro auf den Söhnlein Brillant-Sekt – doch der ursprüngliche Preis bleibt für Kunden unsichtbar. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen die Paragrafen 3 sowie 5a Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da Verbraucher so nicht einschätzen könnten, ob sich das Angebot tatsächlich lohnt.
Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen zu Supermarkt-Apps auf, die im Austausch für Gutscheine umfangreiche Einkaufsdaten sammeln. Zwar locken Rabatte Nutzer an, doch Verbraucherschützer warnen, dass intransparente Preisdarstellungen und die Datensammlung Kunden benachteiligen. Sie raten dazu, die Datenschutzeinstellungen in den Apps zu prüfen und – wo möglich – Marketing-Einwilligungen zu widerrufen.
Wie das Gericht entscheiden wird, ist noch ungewiss; Berichten zufolge sind die Richter in der Sache gespalten. Ein Urteil gegen Rewe könnte die Branche zu strengeren Regeln bei der Transparenz von Rabattaktionen zwingen. Verbraucherorganisationen fordern verbindliche Standards, um faire Werbung und klare Preisdarstellungen zu gewährleisten.
Das Urteil am 19. November wird zeigen, ob Rewe seine Werbepraktiken ändern muss. Falls das Gericht der Verbraucherzentrale recht gibt, könnten auch andere Supermärkte gezwungen sein, ihre Rabattdarstellungen und den Umgang mit Kundendaten anzupassen. Die Entscheidung könnte einen Präzedenzfall für klarere Preiskennzeichnung in der digitalen und stationären Werbung schaffen.






