NRW verschärft Kampf gegen Schrottimmobilien mit neuem Wohnungsgerechtigkeitsgesetz
Folker RoggeGesetz gegen Schrottimmobilien und unerträgliche Unterkünfte - NRW verschärft Kampf gegen Schrottimmobilien mit neuem Wohnungsgerechtigkeitsgesetz
Nordrhein-Westfalen führt neues Wohnungsgerechtigkeitsgesetz ein, um Wohnstandards zu verbessern
Nordrhein-Westfalen bereitet die Einführung eines neuen Wohnungsgerechtigkeitsgesetzes vor, um die Lebensqualität im gesamten Bundesland zu erhöhen. Der Gesetzentwurf löst das Wohnraumstärkungsgesetz von 2021 ab und zielt darauf ab, unsichere Wohnverhältnisse, ausbeuterische Mietpraktiken und verwahrloste Immobilien stärker zu bekämpfen. Noch vor der endgültigen Abstimmung haben zwölf Städte bereits mit Kontrollen begonnen, um Sozialbetrug in maroden Gebäuden zu unterbinden.
Der Entwurf legt klare Regeln für Mieter:innen und Vermieter:innen fest. Eine neue Generalklausel besagt, dass alle Wohn- und vorübergehenden Unterkünfte sicher und voll nutzbar sein müssen. Mieter:innen erhalten definierte Pflichten zur Instandhaltung ihrer Wohnungen, während Vermieter:innen mit schärferen Kontrollen rechnen müssen.
Besonders im Fokus stehen Missstände wie die ausbeuterische Unterbringung von Arbeitskräften sowie baufällige Häuser. Das Gesetz verbietet unfaire Mietpraktiken und setzt Mindeststandards für Wohnbedingungen fest. In extremen Fällen können Behörden Treuhänder:innen für vernachlässigte Immobilien einsetzen oder – als letztes Mittel – eine Enteignung einleiten.
Bevor das Gesetz weiter voranschreitet, haben Beteiligte bis Mitte April Zeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Anschließend wird der Vorschlag im Juni im Landtag debattiert und zur finalen Abstimmung gebracht.
Unterdessen haben zwölf Städte – darunter Dortmund, Duisburg, Essen und Wuppertal – bereits mit Inspektionen begonnen, um Sozialbetrug in sogenannten Schrottimmobilien zu bekämpfen. Diese Überprüfungen sollen Probleme angehen, noch bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.
Das Wohnungsgerechtigkeitsgesetz wird einheitliche Standards für bewohnbaren Wohnraum in Nordrhein-Westfalen einführen. Bei Verabschiedung erhält die Verwaltung wirksamere Instrumente, um gegen Vernachlässigung oder Ausbeutung vorzugehen. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt nach der parlamentarischen Zustimmung – in den betroffenen Städten laufen die Kontrollen bereits.






