Menden öffnet Akten zur Einsicht – doch sieben Ausschussmitglieder fehlen
Steve HeckerMenden öffnet Akten zur Einsicht – doch sieben Ausschussmitglieder fehlen
Rathaus Menden öffnet Akten zur öffentlichen Einsichtnahme in diesem Herbst
Vom 1. bis zum 29. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger die eingereichten Offenlegungsbögen der lokalen Ausschussmitglieder im Mender Rathaus einsehen. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG).
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist seit dem 1. März 2005 in Kraft. Nach § 7 und § 1 des Gesetzes sind Mitglieder der Mender Stadtausschüsse verpflichtet, ihren Beruf, Beratungsverträge sowie Mitgliedschaften offenzulegen. Die Angaben dienen der Transparenz in der kommunalen Verwaltung.
Die ausgefüllten Fragebögen liegen während festgelegter Öffnungszeiten im Rathaus zur Einsichtnahme bereit. Interessierte können die Unterlagen von Montag bis Freitag zwischen 8:15 und 12:30 Uhr einsehen. Donnerstags verlängert sich die Einsichtszeit bis in den Nachmittag hinein – von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Allerdings haben sieben Personen ihre Angaben bisher nicht eingereicht. Betroffen sind Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler. Da ihre Unterlagen fehlen, stehen keine Daten für die öffentliche Prüfung zur Verfügung.
Die vierwöchige Einsichtsfrist gibt den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit, die Deklarationen zu prüfen. Wer seine Angaben nicht vorlegt, verstößt weiterhin gegen das Gesetz. Die Stadt hat sich bisher nicht zu möglichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung geäußert.






