Drei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
Folker RoggeDrei-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln
In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen des Verdachts auf Betrug zum Nachteil von Krankenkassen in Höhe von rund drei Millionen Euro vor Gericht verantworten. Im Mittelpunkt steht ein mutmaßlich betrügerisches Abrechnungssystem für ein teures, medizinisch nicht zugelassenes Wundauflagen-Produkt.
Den beiden wird vorgeworfen, zwischen Februar 2020 und Juli 2022 gefälschte Abrechnungen eingereicht zu haben, wodurch es zu unrechtmäßigen Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro kam.
Die Pflegefirma der Krankenschwester rechnete bei den Kassen das SymbioInfekt TheraKit ab – eine Wundauflage, die pro Packung etwa 3.400 Euro kostete. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, das Produkt sei medizinisch nicht notwendig gewesen und sie hätten in 30 Fällen gemeinsam gewerbsmäßigen Betrug begangen.
Das SymbioInfekt TheraKit, eine symbiotische mikrobielle Wundauflage, verfügte weder über eine offizielle Empfehlung deutscher medizinischer Fachgesellschaften wie der AWMF oder des RKI noch über klinische Nachweise. Es war weder in Leitlinien verankert noch als Standardtherapie zugelassen.
Der Apotheker bestreitet eine Mittäterschaft und gibt an, er habe auf Zusicherungen vertraut, wonach die Kosten geringer ausfallen und die Abrechnung korrekt erfolge. Allerdings soll er sich den Großhandelspreis abzüglich einer zehnprozentigen Provision für die Pflegefirma der Krankenschwester einbehalten haben.
Eine vollständige Rückforderung der Gelder gilt als unwahrscheinlich, da der Geschäftspartner der Krankenschwester Insolvenz angemeldet hat. Im Falle einer Verurteilung müsste der Apotheker die noch ausstehenden 2,7 Millionen Euro zurückzahlen – 900.000 Euro wurden bereits beglichen, zudem wurden monatliche Raten von 10.000 Euro angeordnet.
Kern der Verhandlung ist die Frage, ob die beiden wissentlich mit einem nicht zugelassenen Medizinprodukt Krankenkassen betrogen haben. Bei einer Verurteilung drohen dem Apotheker finanzielle Sanktionen, während die Pleite der Pflegefirma der Krankenschwester weitere Rückforderungen erschwert.






