10 June 2026, 00:36

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Tierschutz in Tiertransport: Bundesrat setzt Berlin unter Druck

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtiertransporte in Drittstaaten

Der Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz bei Exporten in Länder außerhalb der EU zu verbessern. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der die Regeln für den Lebendtiertransport verschärfen soll. Der Schritt folgt auf wiederholte Bedenken wegen Verstößen gegen Tierschutzbestimmungen in bestimmten Zielländern.

Nach der neuen Regelung unterliegen Exporte in Drittstaaten strengeren Kontrollen. Bevor ein Transport genehmigt wird, muss die EU-Kommission zunächst eine Erklärung erhalten, die die Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigt. Den Behörden fehlt derzeit die Befugnis, Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu unterbinden – dies hatte Forderungen nach einer stärkeren Durchsetzung laut werden lassen.

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, wonach bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden. Künftige Bescheinigungen müssen laut Beschluss klare Tierschutzstandards enthalten. Zudem soll die EU-Kommission das Recht erhalten, Ermittlungen einzuleiten und Exporte zu verbieten, bis Mängel behoben sind.

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Der Beschluss zielt auf verbindliche EU-weite Vorschriften für Tiertransporte ab. Wiederholte Vorfälle von Tierschutzverstößen bei der Ausfuhr von Nutztieren hatten Alarm ausgelöst – ohne Gegenmaßnahmen bestehe weiterhin ein Risiko. Die Resolution soll Lücken in der Aufsicht schließen und künftige Verstöße verhindern. Strengere Kontrollen und EU-weite Regelungen werden künftig den Lebendtierexport regeln. Um wirksam zu werden, erfordern die Forderungen des Bundesrats jedoch eine Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission.

Quelle