21 Airlines verzichten auf irreführende CO₂-Kompensationswerbung nach Eurowings-Urteil
Urteil: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung täuscht - 21 Airlines verzichten auf irreführende CO₂-Kompensationswerbung nach Eurowings-Urteil
Einundzwanzig europäische Fluggesellschaften, darunter Eurowings, haben zugesagt, auf potenziell irreführende Aussagen zu Flugemissionen zu verzichten. Der Schritt erfolgte nach einem Urteil eines deutschen Gerichts, das Eurowings vorwarf, Kunden mit seiner CO₂-Kompensationswerbung in die Irre geführt zu haben. Die Entscheidung steht im Kontext von Druck durch Verbraucherschützer und bevorstehenden EU-Vorschriften gegen Greenwashing.
Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte gegen Eurowings wegen dessen Online-Buchungsanzeigen geklagt. Darin hieß es, Reisende könnten die Emissionen ihres Fluges ausgleichen, indem sie neun Euro extra für "hochwertige Klimaschutzprojekte" zahlten. Das Gericht urteilte, dass solche Aussagen den falschen Eindruck erweckten, Fliegen könne klimaneutral sein.
Die Werbung der Airline suggerierte, ein geringer finanzieller Beitrag könne die CO₂-Bilanz eines Fluges vollständig ausgleichen. Kritiker argumentieren jedoch, dass Kompensationsprogramme keine konkreten Emissionen neutralisieren, sondern lediglich allgemeine Klimainitiativen fördern. Das Gericht stimmte dem zu und stellte fest, die Anzeigen hätten das Versprechen nicht eingelöst, die Klimasorgen der Reisenden zu lindern. Anfang November 2025 verpflichteten sich Eurowings und 20 weitere Fluggesellschaften, künftig auf ähnliche Aussagen zu verzichten. Sie sagten zu, nicht länger den Anschein zu erwecken, als könnten die Emissionen einzelner Flüge durch Kundenbeiträge oder alternative Kraftstoffe ausgeglichen werden. Die umstrittene Werbung wäre ohnehin durch neue EU-Gesetze gegen Greenwashing verboten, die im September 2026 in Kraft treten sollen. Von dem Urteil nicht betroffen war ein weiterer Teil der Eurowings-Kampagne, der nachhaltige Flugkraftstoffe bewirbt – dieser wurde vom Gericht als zulässig eingestuft.
Die Selbstverpflichtung der Airlines markiert einen Wandel in der Vermarktung von Flugemissionen gegenüber Verbrauchern. Irreführende Kompensationsversprechen werden künftig nicht mehr im Buchungsprozess auftauchen – eine Anpassung an strengere EU-Transparenzregeln. Der Fall unterstreicht die zunehmende Prüfung, wie Umweltvorteile in der Reisebranche beworben werden.
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