Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Steve HeckerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht lehnt Eilantrag ab
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau einer Windkraftanlage in der Nähe seines Geländes zu verhindern. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für die Umsetzung des Projekts. Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Vereins entfernt errichtet werden.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und erhebliche Sicherheitsbedenken aufwerfen. Er verwies darauf, dass in den vergangenen fünf Jahren in der Region keine Turbinen in der Nähe aktiver Segel- und Gleitschirmflugplätze genehmigt worden seien.
Das Gericht urteilte jedoch, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden. Zwar räumten die Richter gewisse betriebliche Beeinträchtigungen ein, fanden aber keine Belege dafür, dass das Projekt die Zukunft des Vereins gefährde. Sie wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin möglich seien.
Das Gelände im Hochsauerlandkreis besteht seit 1998 und zählt zu den frequentiertesten Fluggebieten Nordrhein-Westfalens. Jährlich finden dort rund eintausend Starts statt.
Mit der Abweisung der Klage kann der Windpark nun wie geplant realisiert werden. Die Entfernung von 550 Metern zum Startplatz erfordert zwar Anpassungen im Flugbetrieb, doch das Gericht bestätigte, dass von dem Projekt keine existenzielle Bedrohung für die Aktivitäten des Vereins ausgeht.






