Wie man beleidigt, ohne bestraft zu werden – ein Jurist verrät die Tricks
Steve HeckerWie man beleidigt, ohne bestraft zu werden – ein Jurist verrät die Tricks
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Beleidigung einer hochrangigen AfD-Politikerin als "Nazischlampe" den Beleidiger 1.200 Euro kosten wird. Der Fall zeigt, wie selbst sorgfältig formulierte Schmähungen noch zu Strafen führen können. Unterdessen hat der Jurist und Sprachwissenschaftler Roger "Flaming" Reisertsch diese rechtliche Grauzone in einem neuen Buch erkundet – und dabei sogar kreative Methoden entwickelt, um zu beleidigen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Reisertsch ist spezialisiert auf die Erforschung von Beleidigungen, ein Fachgebiet, das als Malediktologie bekannt ist. In seinem jüngsten Werk untersucht er, warum klassische Schimpfwörter wie "Du Trottel!" oder "Schurke!" mit der Zeit ihre Schärfe verloren haben. Stattdessen argumentiert er, dass Tiervergleiche – ob Affe, Kuh oder Qualle – rechtlich riskant bleiben und sowohl Beleidigungsklagen als auch Prozesse von Tierschutzorganisationen wie PETA auslösen können.
Obst- und gemüsebasierte Beschimpfungen bilden eine seltene Ausnahme, doch selbst die Bezeichnung "Pflaume" kann vor Gericht landen. Kreativere Alternativen, so Reisertsch, bestehen darin, die Namen von Politikern als stellvertretende Schimpfwörter zu nutzen. Seine Website gibmirkeinetiernamen.de listet mittlerweile 147 solche Beleidigungen auf, die von realen Persönlichkeiten abgeleitet sind. "Du Olaf!" etwa unterstellt jemandem, heimtückisch, abschiebefreundlich und subtil rassistisch zu sein.
Das Buch warnt: Der Kontext ist entscheidend. Während Rufe wie "Du Orban!" oder "Du blöder Trump!" in Deutschland möglicherweise legal sind, könnten sie in Ungarn oder den USA Ärger verursachen. Selbst die – womöglich zutreffende – Bezeichnung einer Person als SPD-Anhänger kann ein Bußgeld von 2.500 Euro nach sich ziehen. Reisertschs Forschung legt nahe, dass die sichersten Beleidigungen solche sind, die Namen von öffentlichen Persönlichkeiten umfunktionieren und damit die Fallstricke von Tier- oder Ideologievergleichen umgehen.
Die 1.200-Euro-Strafe für "Nazischlampe" demonstriert, wie Gerichte nach wie vor die Absicht hinter Schimpfwörtern bewerten. Reisertschs Arbeit bietet eine juristische Schlupflücke: Statt Tiere oder Ideologien zu bemühen, lassen sich Politiker-Namen als Beleidigungsersatz nutzen. Seine Datenbank mit über tausend maßgeschneiderten Schmähungen liefert nun eine Vorlage für alle, die Dampf ablassen möchten, ohne eine Klage zu riskieren.






