Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers. Der Mann wollte kurz darauf einen Flug nach Agadir in Marokko antreten. Die Beamten beschlagnahmten das Gerät umgehend.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen Marokkaner und befand sich in seinem aufgegebenen Gepäck für den Flug FR 2359. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA).
Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) gelten Elektroschocker ohne BKA-Zulassung als verbotene Waffen. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Trotz des Fundes durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise wie geplant antreten.
Gegen ihn wurden anschließend strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Der Elektroschocker wurde von der Bundespolizei sichergestellt und einbehalten. Der Passagier konnte seine Reise wie vorgesehen fortsetzen. Der Fall wird nun wegen des Besitzes einer nicht zugelassenen verbotenen Waffe juristisch weiterverfolgt.
