06 June 2026, 18:10

Ulrike Guérot scheitert erneut vor Gericht – Kündigung bleibt rechtmäßig

Politische Wissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht

Politische Wissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert erneut vor Gericht – Kündigung bleibt rechtmäßig

Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat eine weitere juristische Schlacht gegen die Universität Bonn um ihre Entlassung verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre Kündigung rechtmäßig war. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe des Plagiats und Fehlverhaltens während ihres Bewerbungsverfahrens.

Guérot war im Februar 2023 von der Universität entlassen worden, nachdem Plagiatsvorwürfe bekannt geworden waren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte ihre Klage zunächst abgewiesen, da sie im Rahmen ihrer Bewerbung ein Buch mit nicht gekennzeichneten Zitaten eingereicht hatte. Der vorsitzende Richter Lothar Staschik führte später auch ihr unangemessenes Verhalten während des Einstellungsprozesses als weiteren Grund für die Kündigung an.

Das Landesarbeitsgericht Köln wies nun ihre Berufung zurück und bestätigte damit die vorherige Entscheidung. Guérot, die für ihre kontroversen Positionen bekannt ist, erlangte während der COVID-19-Pandemie größere Aufmerksamkeit durch ihre scharfe Kritik an staatlichen Maßnahmen. Zudem sah sie sich mit Gegenwind für ihre Äußerungen zum Ukraine-Krieg konfrontiert, darunter Forderungen nach sofortigen Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, in ihren Stellungnahmen mitunter die Grenze zwischen Angreifer und Opfer zu verwischen.

Guérot ist Autorin des Bestsellers „Wer schweigt, stimmt zu“, der zu ihrer öffentlichen Bekanntheit beitrug. Trotz ihrer juristischen Rückschläge bleibt sie eine polarisierende Figur in politischen Debatten.

Das jüngste Urteil beendet ein weiteres Kapitel in Guérots rechtlichem Kampf gegen ihre Entlassung. Die Entscheidung der Universität bleibt bestehen, eine Wiedereinstellung wird es nicht geben. Der Fall unterstreicht die anhaltende Prüfung ihres akademischen Verhaltens und ihrer öffentlichen Aussagen.

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