05 June 2026, 13:29

Transparenzlücken beim Energiewende-Monitoringbericht sorgen für parlamentarische Kritik

Bundesregierung gibt Informationen zum Energieübergangsmonitoring-Ausschreibungsverfahren bekannt

Transparenzlücken beim Energiewende-Monitoringbericht sorgen für parlamentarische Kritik

Eine aktuelle parlamentarische Anfrage hat Bedenken hinsichtlich der Transparenz beim Monitoringbericht der Bundesregierung zur Energiewende aufgeworfen. Die Linksfraktion im Bundestag forderte Details zum Entstehungsprozess der Studie, die am 15. September vorgelegt wurde. Im Mittelpunkt standen Fragen zu vorherigen Kontakten, Treffen und Absprachen noch vor Amtsantritt der aktuellen Ministerin.

Der Bericht war unter großem Zeitdruck in Auftrag gegeben worden, weshalb das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Auftrag im Rahmen einer bestehenden Rahmenvereinbarung vergab. Die Durchführung übernahm das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Universität zu Köln, wobei die BET Consulting GmbH als Konsortialführer fungierte. Aufgrund der knappen Frist entschied man sich für eine Metaanalyse.

Am 12. Juni übersandte das Ministerium die Leistungsbeschreibung für den Bericht an BET Consulting. Die Untersuchung umfasste zentrale Themen wie Strombedarf, Versorgungssicherheit, Netzausbau, Ausbau erneuerbarer Energien, Digitalisierung und die Entwicklung von Wasserstoff.

Auf eine parlamentarische Anfrage vom 9. September hin bestätigte die Bundesregierung zwar, keine Kenntnis von personellen Überschneidungen oder früheren Verbindungen zwischen Mitarbeitenden des EWI und früheren oder aktuellen Auftraggebern ihrer Berichte zu haben. Offene Fragen zu früheren Kontakten, Treffen oder Absprachen vor der Amtszeit der aktuellen Ministerin blieben jedoch unbeantwortet.

Trotz des engen Zeitplans wurde der Monitoringbericht von BET Consulting und dem EWI finalisiert und präsentiert. Die Antwort der Regierung ließ jedoch Lücken in der Transparenz – insbesondere zu vorbestehenden Vereinbarungen. Die parlamentarische Anfrage unterstreicht die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der Verfahren bei solchen zentralen Energiebewertungen.

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