20 April 2026, 10:11

Strenges Rodungsverbot bis September 2026: Was jetzt für Bäume und Hecken gilt

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald hoher, grüner Bäume mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite, beschattet von der Baumkrone.

Strenges Rodungsverbot bis September 2026: Was jetzt für Bäume und Hecken gilt

Bundesweites Rodungs- und Schnittverbot für Bäume und Sträucher bis 30. September 2026

Ab sofort gilt deutschlandweit ein Verbot zum Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern – und das bis zum 30. September 2026. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere während ihrer aktivsten Monate schützen. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Die gesetzliche Schutzfrist begann am 1. März 2026 und dauert bis Ende September an. In dieser Zeit ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune oder Sträucher außerhalb von Wäldern oder gepflegten Gärten zu roden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Die Maßnahme dient dazu, Störungen von Tieren zu vermeiden, die auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind.

Ausnahmen sind möglich – allerdings nur in begründeten Fällen. Offiziell angeordnete Arbeiten, Maßnahmen im öffentlichen Interesse oder Aufgaben zur Verkehrssicherung dürfen durchgeführt werden, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden haben vorher ihre Zustimmung erteilt. Nicht betroffen von dem Verbot sind zudem Eingriffe, die nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes zulässig sind, sowie geringfügige Vegetationsarbeiten für genehmigte Bauvorhaben.

Auch außerhalb der Schutzfrist kann das Fällen alter Bäume oder ein starker Rückschnitt eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Wer sich unsicher ist, ob die geplanten Arbeiten erlaubt sind, sollte sich vorab per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts wenden: [email protected]. Der letzte erlaubte Termin für Schnittmaßnahmen vor Inkrafttreten des Verbots war der 28. Februar 2026.

Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können je nach Schwere des Falls empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Die Regelungen sind streng, Ausnahmen werden nur in Einzelfällen gewährt. Wer Bäume oder Sträucher bearbeiten möchte, muss sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen. Die Schutzbestimmungen bleiben bis zum 30. September 2026 in Kraft, um die Tierwelt in den kritischen Monaten zu bewahren.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle