17 June 2026, 20:08

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis findet am Sonntag, 28. September 2025, statt

Die Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – entweder persönlich oder per Briefwahl. Die Stadt hat für beide Verfahren klare Anleitungen bereitgestellt.

Die Wahllokale öffnen am Wahlsonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Wer unsicher ist, in welchem Wahllokal er abstimmen darf, kann dies auf der Website der Stadt nachprüfen oder sich beim Wahlamt erkundigen.

Wer für die Kommunalwahl am 14. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl automatisch. Diese werden am 22. September zugestellt. Wer bisher keine Unterlagen angefordert hat, kann dies noch persönlich im Wahlamt mit einem gültigen Ausweisdokument nachholen.

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Ausgefüllte Briefwahlunterlagen können bis Sonntag, 16 Uhr, in den städtischen Briefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wer kurzfristig erkrankt, hat bis Sonntag, 15 Uhr, Zeit, mit einem ärztlichen Attest und einer bevollmächtigten Person die Briefwahl zu beantragen.

Das Wahlamt kann Auskunft geben, ob bereits Unterlagen beantragt wurden. Es ist erreichbar unter Scheidtbachstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 02202 - 14 2888.

Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. September Briefwahl beantragt hatten, können am Stichwahlsonntag nicht persönlich im Wahllokal abstimmen.

Die Stichwahl bietet verschiedene Wege zur Stimmabgabe, jeweils mit klaren Fristen. Wer bereits Unterlagen beantragt hatte, erhält diese automatisch. Alle anderen müssen sich beeilen, um die Briefwahl persönlich oder per Vertretung zu beantragen, falls nötig.

Quelle