Stadtratswahl in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung abgelehnt
Nadeshda SölzerStadtratswahl in NRW: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung abgelehnt
Die Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat drei Einsprüche gegen die jüngsten Ergebnisse der Stadtratswahl zurückgewiesen. Die Beschwerden betrafen vor allem das Verfahren zur Sitzverteilung. Die Einsprechenden argumentierten, die angewandte mathematische Methode sei fehlerhaft, und forderten eine Überprüfung.
Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz vom AfD-Stadtverband hatten die Einsprüche eingereicht. Sie stellten die Rechtmäßigkeit der Wahl aufgrund der Berechnung der Ratssitze infrage. Die Verwaltung wies die Einsprüche mit der Begründung zurück, sie stützten sich auf unzutreffende Rechtsgrundlagen und nicht anwendbare Satzungsbestimmungen.
Zunächst wird der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerden prüfen. Nach dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens haben Wähler oder Parteien einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses Zeit, Einsprüche einzulegen. Die endgültige Entscheidung über die Sitzverteilung trifft die neue Ratsvertretung nach der konstituierenden Sitzung.
Die Einsprüche wurden in diesem Stadium abgewiesen. Das Prüfverfahren wird fortgesetzt, sobald der Rat zusammentritt. Das letzte Wort in der Streitfrage um die Sitzverteilung wird dann der neu gebildete Stadtrat haben.






