18 March 2026, 00:18

Selbstbestimmungsgesetz: Über 10.000 Menschen änderten ihr rechtliches Geschlecht in zwei Monaten

Plakat mit der Aufschrift "Genehmigungen und Inspektion" mit Bildern von verschiedenen Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts.

Selbstbestimmungsgesetz: Über 10.000 Menschen änderten ihr rechtliches Geschlecht in zwei Monaten

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung ist am 1. November 2024 in Kraft getreten – seither können Menschen ihr rechtlich anerkanntes Geschlecht und ihren Vornamen durch ein vereinfachtes Verfahren ändern. Allein in den ersten zwei Monaten nutzten bundesweit 10.589 Personen diese Möglichkeit und ließen ihre Daten in den Standesämtern aktualisieren.

Das neue Gesetz ermöglicht es, zwischen den Optionen weiblich, männlich, divers oder kein Eintrag zu wählen. Zudem kann ein passender Vorname gewählt werden, der zur gewählten Geschlechtsangabe passt. Der Prozess beginnt mit einer Erklärung beim Standesamt, gefolgt von einer dreimonatigen Wartefrist, bevor die Änderung offiziell bestätigt wird.

In Essen hatten bis zum 12. November 2025 bereits 281 Einwohner:innen ihre Geschlechtseintragung ändern lassen, während 13 weitere Anträge noch bearbeitet wurden. Das Standesamt der Stadt verzeichnete zunächst einen starken Ansturm, mittlerweile sei die Zahl der Anträge jedoch auf ein stetiges, gut zu bewältigendes Niveau gesunken. Nach einer erfolgten Änderung ist für ein Jahr keine weitere Korrektur von Geschlechtseintrag oder Namen möglich.

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Bundesweite Zahlen über den Dezember 2024 hinaus hat das Statistische Bundesamt bisher nicht veröffentlicht.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts deutlich erleichtert und bisherige Hürden abgebaut. Die Standesämter bearbeiten die Anträge weiterhin nach den neuen Regelungen – allein in Essen wurden innerhalb von gut einem Jahr mehrere Hundert Fälle abgewickelt. Das Gesetz bleibt in Kraft, doch über die anfänglichen Zweimonatszahlen hinaus liegen noch keine weiteren Daten vor.

Quelle