07 June 2026, 12:09

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: 25.000 Änderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Seit November 2024 haben dank des Selbstbestimmungsgesetzes über 25.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag rechtlich ändern können. Das von der Ampelkoalition eingeführte Gesetz ermöglicht es Betroffenen, ihre Daten allein durch eine einfache Erklärung anpassen zu lassen – ohne Gutachten oder behördliche Prüfungen. Doch aktuelle Fälle werfen Fragen nach möglichen Missbräuchen des Systems auf.

Das Gesetz sollte die Anerkennung des Geschlechts vereinfachen und Hürden wie medizinische Atteste oder gerichtliche Genehmigungen abschaffen. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Personen von der neuen Regelung Gebrauch gemacht, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.

Ein viel diskutierter Fall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der seinen Geschlechtseintrag nach dem neuen Gesetz in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Liebich beantragt nun, eine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen abzusitzen – doch das Gesetz räumt keinen automatischen Anspruch darauf ein, jede Entscheidung wird einzeln geprüft.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Nordrhein-Westfalen, wo eine Polizistin ihren Geschlechtseintrag offenbar ändern ließ, um ihre Aufstiegschancen zu verbessern. Der Versuch scheiterte, die Beamtin musste sich später einem Disziplinarverfahren stellen.

Als Reaktion auf solche Fälle haben drei Ministerinnen Änderungen am Gesetz vorgeschlagen. Ihre Reformen würden Standesämtern explizit erlauben, Geschlechtsänderungen in offensichtlichen Missbrauchsfällen abzulehnen und die Anträge stattdessen an ein Gericht oder eine zentrale Prüfstelle zu verweisen. Bisher fehlt eine solche Regelung, sodass Behörden kaum Handhabe gegen verdächtige Antrage haben.

Die Ministerinnen betonen, ihr Ziel sei es, das Prinzip der Selbstbestimmung zu wahren, gleichzeitig aber das Vertrauen in das System zu stärken. Die Anpassungen sollen Auswüchse verhindern, ohne den Kern der Reform infrage zu stellen.

Die geplanten Novellen sollen Schlupflöcher im Selbstbestimmungsgesetz schließen. Falls verabschiedet, erhalten Standesämter klarere Befugnisse, um Änderungen in evidenten Missbrauchsfällen zu blockieren. Unterdessen zeigt das Gesetz weiter Wirkung: Tausende profitieren bereits vom vereinfachten Verfahren.

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