Schwarzfahren als Straftat: Warum die Debatte um Paragraf 265a eskaliert
Folker RoggeSchwarzfahren als Straftat: Warum die Debatte um Paragraf 265a eskaliert
Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr kostet deutsche Verkehrsbetriebe bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Wer ohne gültigen Fahrausweis erwischt wird, riskiert Bußgelder oder sogar Haftstrafen. Nun fordern politische Gruppen und Aktivisten eine Reform des Gesetzes.
Nach aktuellem Recht gilt das Erschleichen von Leistungen – also auch das Schwarzfahren – in Deutschland als Straftat. Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs sieht Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr vor. Jährlich landen zwischen 7.000 und 9.000 Menschen aus diesem Grund im Gefängnis.
Die finanziellen Belastungen gehen jedoch über die Verkehrsunternehmen hinaus: In Nordrhein-Westfalen kostet ein Hafttag pro Inhaftiertem die Steuerzahler 202,73 Euro. Die Initiative Freedom Fund hat seit 2015 bereits fast 1.500 Inhaftierte freibekommen und so insgesamt 296 Haftjahre abgewendet.
Einige Städte haben bereits Schritte unternommen, um die Strafen zu mildern. In Nordrhein-Westfalen stellen Köln und Bonn keine Strafanzeigen mehr wegen Schwarzfahrens. Die Linken und die Grünen drängen nun darauf, Paragraf 265a komplett abzuschaffen – sie halten das aktuelle System für unverhältnismäßig hart.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Gesetze hält an, während Aktivisten auf die hohen finanziellen und menschlichen Kosten hinweisen. Sollten die geplanten Reformen durchkommen, könnten weniger Menschen wegen unbezahltem Ticket ins Gefängnis müssen. Zudem könnte dies die finanzielle Belastung für Verkehrsbetriebe und Steuerzahler verringern.






