Neue Regeln ab Oktober: Echtzeit-Überweisungen mit strengeren Betrugschecks
Steve HeckerNeue Regeln ab Oktober: Echtzeit-Überweisungen mit strengeren Betrugschecks
Ab Oktober bieten alle Finanzinstitute Echtzeit-Überweisungen an, die die üblichen Bearbeitungsverzögerungen umgehen. Gleichzeitig treten neue Betrugspräventionsregeln in Kraft, um Kunden während von Transaktionen besser zu schützen.
Ab dem 9. Oktober müssen Banken und Sparkassen vor der Freigabe einer Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abgleichen. Dieses als Empfängerprüfung (engl. Verification of Payee, VoP) bekannte System warnt bei Abweichungen zwischen dem Kontonamen und den angegebenen Daten. Stimmen die Namen überein, wird die Überweisung ausgeführt. Bei Unstimmigkeiten erscheint eine Warnmeldung, und die Zahlung sollte nur dann freigegeben werden, wenn der Kunde einen plausiblen Grund für die Abweichung bestätigt.
Kunden, die solche Warnungen ignorieren und die Überweisung trotzdem durchführen, haften persönlich für etwaige Verluste. Banken erstatten nur dann Schäden durch Betrug, wenn der Kunde alle Sorgfaltspflichten erfüllt hat und keine Schuld trifft. Die Namensprüfung gilt dabei nur für Inlandsüberweisungen, da EU-Vorschriften sie für grenzüberschreitende Zahlungen nicht vorschreiben.
Betrüger bringen Opfer oft dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch gefälschte E-Mails oder Scheinjobangebote. Zwar beschleunigen Echtzeit-Überweisungen die Zahlungen, doch könnten Banken und Sparkassen für den Service zusätzliche Gebühren erheben.
Ziel der neuen Maßnahmen ist es, Betrug zu verringern, indem sichergestellt wird, dass Zahlungen den richtigen Empfänger erreichen. Die Kontrollen werden ab Oktober umgesetzt, doch müssen Kunden weiterhin wachsam bleiben. Wer Warnungen ignoriert oder Angaben nicht prüft, riskiert, für finanzielle Verluste selbst aufzukommen.






