Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren Anspruch
Nadeshda SölzerMinijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren Anspruch
Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die genaue Anzahl der Tage hängt davon ab, wie oft sie pro Woche arbeiten. Eine einfache Formel hilft bei der Berechnung, damit auch Teilzeitkräfte fairen Urlaub erhalten.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern, die sechs Tage die Woche arbeiten, mindestens 24 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr zu. Wer weniger Tage arbeitet, für den ändert sich die Berechnung. Die Regel ist simpel: Die Anzahl der Arbeitstage wird mit vier multipliziert.
Ein Minijobber, der beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht Urlaubstage. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten wird der Urlaub auf Basis der durchschnittlichen Wochenstunden berechnet. Das Minijob-Zentrum stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, der die Berechnung vereinfacht.
Falls das Ergebnis Bruchteile enthält, werden nur halbe Tage oder mehr aufgerundet. Kleinere Beträge können in Stunden ausgeglichen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zudem zusätzliche Urlaubstage über das gesetzliche Minimum hinaus vereinbaren.
Das System stellt sicher, dass Minijobber anteiligen Urlaub erhalten – egal, ob sie einen oder fünf Tage pro Woche arbeiten. Die Berechnungen sind transparent, und es gibt Hilfsmittel, um Missverständnisse zu vermeiden. So wird eine faire Behandlung für alle Teilzeitbeschäftigten garantiert.






