Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Wer zahlt für das Bau-Fiasko?
Steve HeckerMilliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Wer zahlt für das Bau-Fiasko?
Ein milliardenschwerer Rechtsstreit um den gekündigten Bauvertrag für die neue Leverkusener Rheinbrücke spitzt sich zu. In den Konflikt verwickelt sind das Land Nordrhein-Westfalen, der Bund und das Bauunternehmen Porr – die Forderungen belaufen sich auf bis zu einer Milliarde Euro. Der Fall wird derzeit vor dem Landgericht Köln verhandelt; die nächste Verhandlung ist für den 16. Oktober 2023 angesetzt.
Der Streit begann vor über sechs Jahren, als Nordrhein-Westfalen den Vertrag mit Porr kündigte. Ministerpräsident Hendrik Wüst rechtfertigte den Schritt mit „systemischen Mängeln“ und fehlerhaften Stahlkomponenten im Brückenbau. Die Kündigung löste einen komplexen juristischen Machtkampf aus, in dessen Verlauf nun auch der Bund von Porr Schadensersatz in Höhe von mehr als 350 Millionen Euro fordert.
Porr hat seinerseits geklagt und verlangt über 200 Millionen Euro für bereits erbrachte Leistungen, die dem Unternehmen nach der Vertragsauflösung vorenthalten worden seien. Durch Zinsen und Zeszinsen könnte die Gesamtforderung auf bis zu eine Milliarde Euro anwachsen.
Trotz der rechtlichen Ungewissheit schreiten die Bauarbeiten an der neuen Rheinbrücke voran. Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite entsteht. Aktuell läuft die Stahlmontage, und die Installation der Pylone ist für September 2026 geplant. Die Fertigstellung des gesamten Projekts bleibt für Mitte 2028 vorgesehen.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer zeigte sich zuversichtlich, dass das Land selbst bei einer Niederlage vor Gericht keine negativen Folgen zu befürchten habe.
Die Entscheidung des Gerichts wird über die finanzielle Tragweite des Streits entscheiden. Derweil macht das Bauvorhaben Fortschritte – wichtige Meilensteine sind bereits erreicht, weitere stehen an. Die Verhandlung am 16. Oktober 2023 markiert einen entscheidenden Schritt zur Beilegung des langjährigen Rechtsstreits.
