Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC wegen extremen Lärms
Folker RoggeMadrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen AC/DC wegen extremen Lärms
Der Stadtrat von Madrid hat gegen die Veranstalter eines AC/DC-Konzerts eine Strafe in Höhe von 80.800,80 Euro wegen eines „sehr schweren“ Lärmverstoßes verhängt. Die Geldbuße gehört zu den höchsten, die in den letzten Jahren für Lärmbelästigungen bei einer Großveranstaltung in der Stadt ausgesprochen wurden. Anwohner in der Nähe des Stadions klagen seit Langem über Störungen durch Großveranstaltungen.
Während des AC/DC-Auftritts im Estadio Metropolitano maß die Municipal Police nachts Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über den zulässigen Grenzwerten lagen. Der Verstoß führte zu der beträchtlichen Strafe und unterstreicht die Schwere des Vorfalls.
Im Jahr 2025 führte der Stadtrat 29 Lärmkontrollen im Stadion durch. Bei vier davon wurden Verstöße festgestellt, während 14 die vollständige Einhaltung der Vorschriften bestätigten. Zwei weitere Veranstaltungen – ein Konzert von Imagine Dragons und das Internationale Madcup-Jugendfußballturnier – erhielten geringere Strafen von 500 bzw. 180 Euro für leichte Überschreitungen von vier Dezibel.
Um die Lärmprobleme einzudämmen, hat der Stadtrat 408 schallabsorbierende Paneele um die Veranstaltungshalle installiert. Zudem wurden Kontrollen für die Beschallungsanlagen eingeführt, um die Belastung für die Anwohner zu verringern. Konzerten im Stadion wird in der Regel eine Endzeit von Mitternacht vorgeschrieben, wobei in Einzelfällen Ausnahmen bis 00:30 Uhr an bestimmten Tagen möglich sind.
Der spanische Bürgerbeauftragte hat beschlossen, den Fall nicht weiter zu untersuchen. Die Angelegenheit wird nun von der Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid geprüft.
Die Strafe für das AC/DC-Konzert stellt eine harte Reaktion auf Lärmverstöße bei Großveranstaltungen dar. Die Maßnahmen des Stadtrats zielen darauf ab, die Anforderungen großer Auftritte mit dem Schutz der örtlichen Bevölkerung in Einklang zu bringen. Das Ergebnis der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft steht noch aus.






