23 May 2026, 02:18

Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. endgültig bestätigt

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. endgültig bestätigt

Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. rechtskräftig bestätigt – den Mann, der 2024 bei einem Messerangriff auf ein Fest in Solingen drei Menschen tötete. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und Terrorismus und entschied, dass eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen ist.

Die Entscheidung fällt fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Bluttat, bei der drei Menschen starben und acht weitere schwer verletzt wurden.

Am Tag des Angriffs hatte Issa H. gezielt Festbesucher angegriffen, mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten. Er betrachtete sie als Symbole der westlichen Gesellschaft, die er aufgrund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen ablehnte. Spätere Ermittlungen bestätigten seine Verbindung zur dschihadistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS).

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2024 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf Bewährung. Zudem sprach das Gericht ihn in neun Fällen des versuchten Mordes sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig. Die Richter ordneten zusätzlich eine anschließende Sicherungsverwahrung an, da Issa H. weiterhin extremistische Ansichten vertrete und ein hohes Risiko für weitere Gewaltausbrüche bestehe.

Issa H. legte gegen das Urteil Revision ein, doch der Bundesgerichtshof wies diese nun ab. Das höchste deutsche Gericht sah keine Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil und schloss den Fall damit endgültig ab.

Mit dem Beschluss ist sichergestellt, dass Issa H. lebenslang im Gefängnis bleibt, ohne Aussicht auf Freilassung. Die deutschen Behörden haben zudem seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet, da von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht. Das juristische Verfahren ist damit abgeschlossen – alle Rechtsmittel sind ausgeschöpft.

Quelle