20 April 2026, 20:15

Kostenlose Infoveranstaltung zu Vorsorgevollmachten in Arnsberg am 20. April

Offenes Buch mit schwarzem Hintergrund und einem Blatt Papier mit Text darauf, das wie ein Gesetzbuch aussieht.

Kostenlose Infoveranstaltung zu Vorsorgevollmachten in Arnsberg am 20. April

Betreuungsstelle Arnsberg bietet kostenlose Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten an

Die Betreuungsbehörde der Stadt Arnsberg veranstaltet eine kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmachten. Die Veranstaltung findet am Montag, den 20. April, von 9 bis 11 Uhr im Bürgerzentrum Arnsberg, Clemens-August-Straße 116, statt. Teilnehmer erfahren, wie sie rechtlich verbindlich eine Vertrauensperson benennen können, die in ihrem Namen Entscheidungen trifft.

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In dem Seminar wird erklärt, wie eine Vorsorgevollmacht funktioniert und warum sie im Notfall als rechtlicher Schutz dienen kann. Jede volljährige Person ab 18 Jahren mit voller Geschäftsfähigkeit kann eine solche Vollmacht errichten. Sobald beide Parteien das Dokument unterzeichnet haben, wird es rechtskräftig und schafft Klarheit für alle Beteiligten.

Die Teilnehmer erhalten Ordner mit wichtigen Formularen, darunter Muster für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Mitarbeiter der Betreuungsstelle stehen für Fragen zur Verfügung. Wer bereits ausgefüllte Vollmachtsdokumente mitbringt, kann diese vor Ort amtlich beglaubigen lassen.

Weitere Termine sind für dieses Jahr geplant: Die nächste Veranstaltung findet am Montag, den 22. Juni, von 9 bis 11 Uhr im Familienbüro Arnsberg statt. Eine weitere folgt am Montag, den 21. September, von 17 bis 19 Uhr im Pfarrbüro St. Petri in Arnsberg-Hüsten.

Ziel der Veranstaltung am 20. April ist es, Bürger dabei zu unterstützen, frühzeitig vorzusorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Einzelpersonen sicherstellen, dass ihre Wünsche berücksichtigt werden, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Auch während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Dokumente offiziell beglaubigen zu lassen.

Quelle