03 April 2026, 10:14

Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Töpfen – warum das Urteil brisant ist

Gruppe von Menschen um ein Auto mit einem "Legalise Cannabis Ireland"-Schild herumstehend, umgeben von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel, mit Papieren im Auto sichtbar.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsamen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Töpfen – warum das Urteil brisant ist

Ein Kölner Unternehmer hat einen Rechtsstreit um den Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Töpfen verloren. Die Stadt hatte die Praxis verboten und argumentiert, dass sie gegen die strengen deutschen Vorschriften zum Cannabishandel verstößt. Das Urteil erging vom Verwaltungsgericht Köln nach einer Prüfung des Cannabiskontrollgesetzes (KCanG).

Der Geschäftsmann, der einen Laden für cannabisbezogene Produkte betreibt, hatte neben Anbauzubehör auch getopfte Cannabis-Jungpflanzen angeboten. Nach dem Cannabisgesetz, das 2024 in Kraft trat, dürfen jedoch nur registrierte Cannabisanbauvereine (CSCs) legal Stecklinge – nicht aber vollständig eingetopfte Pflanzen – abgeben. Das Gericht bestätigte, dass Stecklinge in Töpfen nicht als solche gelten und ihr Verkauf somit rechtswidrig ist.

Stand März 2026 haben in Nordrhein-Westfalen 113 dieser Anbauvereine die offizielle Genehmigung erhalten, nach dem neuen Gesetz zu operieren. Die Vereine dürfen ihren Mitgliedern Stecklinge für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch zur Verfügung stellen. Der Verkauf von Cannabis selbst – einschließlich getopfter Jungpflanzen – bleibt jedoch ausdrücklich verboten.

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Der Unternehmer kann das Urteil nun vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anfechten. Der Fall unterstreicht die engen Grenzen bei der Cannabisabgabe, selbst wenn Deutschland einige Regelungen für den Eigenbedarf lockert.

Das Urteil bestätigt, dass nur zugelassene CSCs unter strengen Auflagen Cannabis-Stecklinge verteilen dürfen. Getopfte Jungpflanzen gelten weiterhin als Cannabis im rechtlichen Sinne, ihr Verkauf bleibt somit illegal. Sollte die Berufung scheitern, drohen dem Unternehmen weitere rechtliche Hindernisse.

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