29 April 2026, 22:11

Illegale Abfallentsorgung: 69-Jähriger mit gefährlichem Schrott im Tunnel gestoppt

Schilder am Straßenrand mit der Aufschrift "Melden Sie illegale Müllablagerungen und Verschmutzungen" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Illegale Abfallentsorgung: 69-Jähriger mit gefährlichem Schrott im Tunnel gestoppt

Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist nach einer Polizeikontrolle im Ostwestfalendamm-Tunnel mit mehreren Straftaten belastet worden. Der Mann war mit einem überladenen Anhänger unterwegs, der mit gefährlichem Abfall beladen war. Der Vorfall löste Ermittlungen wegen illegaler Abfallentsorgung und Steuerhinterziehung aus.

Die Beamten wurden auf den Fall aufmerksam, als sie bemerkten, dass ein Pferdeanhänger etwa 2,2 Meter über die Ladefläche des Fahrzeugs hinausragte, während der Mann durch den Tunnel fuhr. Bei der Kontrolle fanden sie im Inneren des Anhängers und des Autos alte Haushaltsgeräte, Aluminiumschrott und Stahlabfälle verstreut. Zudem wurden gefährliche Stoffe entdeckt, darunter ölverschmierte Fässer und Autokühler mit Kühlmittelresten.

Weitergehende Überprüfungen ergaben, dass dem Mann die erforderlichen Genehmigungen für das Sammeln und den Umgang mit Schrott und gefährlichem Abfall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz fehlten. Die Ermittler stellten fest, dass er etwa 20 bezahlte Abfallentsorgungen ohne die nötige Zulassung durchgeführt hatte. Das Bielefelder Zollamt wurde eingeschaltet, da der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit einem von ihm 2021 angemeldeten Gewerbebetrieb bestand.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein zweiter Anhänger des Mannes wurde ebenfalls mit zusätzlichem Abfall vorgefunden. Das städtische Ordnungsamt veranlasste, dass der Pferdeanhänger zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht wurde, um die gefährlichen Stoffe fachgerecht zu entsorgen.

Dem 69-Jährigen drohen nun Anklagen wegen Umweltstraftaten, Verstößen gegen das Steuerrecht und Vergehen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Behörden sorgen derweil für die ordnungsgemäße Entsorgung des gefährlichen Abfalls, während die Ermittlungen fortgesetzt werden.

Quelle