Gütersloh streitet um faire Verteilung der Erschließungsbeiträge für Fritz-Blank-Straße
Nadeshda SölzerGütersloh streitet um faire Verteilung der Erschließungsbeiträge für Fritz-Blank-Straße
Ein Streit über Erschließungsbeiträge in Gütersloh hat zu einem förmlichen Widerspruch der Stadt geführt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Kosten für den Ausbau der Fritz-Blank-Straße und der angrenzenden Nebenstraßen auf die Anwohner verteilt werden sollen. Der Vorschlag der Verwaltung wurde abgelehnt, was zu weiteren Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
Der Ausschuss für Planung, Bau und Immobilien (APBI) stimmte zunächst gegen den Plan der Verwaltung, die Fritz-Blank-Straße und die umliegenden Straßen als eine gemeinsame Abrechnungseinheit zu behandeln. Dieses Vorgehen sollte die Kosten gerechter unter den Anwohnern verteilen. Da die Abstimmung jedoch unentschieden endete, blieb die Angelegenheit vorerst ungeklärt.
Während einer Sitzung am 30. Oktober äußerte Albrecht Pförtners, Leiter des Bauamts, Bedenken gegen den Beschluss des Ausschusses. Die Stadt argumentierte später, die Entscheidung verstoße gegen rechtliche Vorgaben, und berief sich dabei auf ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Ein unabhängiger Gutachter bestätigte, dass die einheitliche Abrechnungsmethode rechtlich erforderlich sei.
Bürgermeister Matthias Trepper hat den Beschluss des Ausschusses inzwischen angefochten und dessen Umsetzung vorläufig blockiert. Der APBI muss sich nun erneut mit der Sache befassen und abstimmen. Sollte der Ausschuss an seiner ursprünglichen Position festhalten, geht die endgültige Entscheidung an den Gütersloher Stadtrat über.
Der Widerspruch der Stadt bedeutet, dass der Ausschuss seine Haltung zu den Erschließungsbeiträgen überdenken muss. Rechtliche Vorgaben und Fragen der Gerechtigkeit bleiben zentraler Bestandteil der Debatte. Ein endgültiger Beschluss wird klären, wie die Ausbaukosten der Straße unter den betroffenen Anwohnern aufgeteilt werden.






