19 April 2026, 20:11

Grundsteuer in Essen: Verzögerung durch aktuelles Gerichtsurteil zu Hebesätzen

Alter architektonischer Plan für ein Haus auf altem Papier mit Text und einem Stempel auf der linken Seite.

Grundsteuer in Essen: Verzögerung durch aktuelles Gerichtsurteil zu Hebesätzen

Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die endgültige Festsetzung der Grundsteuerbescheide in Essen verzögert. Die am 4. Dezember 2025 ergangene Entscheidung betrifft die Anwendung differenzierter Hebesätze. Zwar werden die vorläufigen Bescheide wie geplant Anfang Februar verschickt, die endgültigen Beträge stehen jedoch noch nicht fest.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied am 4. Dezember 2025 über die differenzierten Bewertungsmaßstäbe bei der Grundsteuer. Das Urteil wirkt sich auf Essen aus, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Daher kann die Grundsteuer für 2026 erst nach einer weiteren rechtlichen Prüfung endgültig festgesetzt werden.

Die ersten vorläufigen Grundsteuerbescheide werden am 3. Februar 2026 verschickt. Gegebenenfalls korrigierte Fassungen folgen einen Tag später. Änderungen, die nach dem 3. Dezember 2025 beantragt wurden, können in diesen ersten Bescheiden jedoch noch nicht berücksichtigt sein.

Ein separater endgültiger Bescheid wird im Laufe des Jahres 2026 ergehen und könnte rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Die Gebührenbescheide sind von der Verzögerung nicht betroffen und werden wie geplant im Februar 2026 verschickt.

Die Stadt warnt vor eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit ab dem 3. Februar aufgrund hoher Nachfrage. Weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger unter www.ourwebsite/gba.

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Die Folge des Urteils: Die Grundsteuerbescheide für 2026 werden länger auf sich warten lassen. Anfang Februar erhalten die Anwohner vorläufige Bescheide, Nachbesserungen sind jedoch möglich. Sobald die rechtliche Lage geklärt ist, wird die Stadt aktuelle Informationen bereitstellen.

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