Großrazzia im Ruhrgebiet: Zoll zerschlägt mutmaßliche kriminelle Vereinigung in der Logistikbranche
Folker RoggeGroßrazzia im Ruhrgebiet: Zoll zerschlägt mutmaßliche kriminelle Vereinigung in der Logistikbranche
Großrazzia gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Ruhrgebiet
In Nordrhein-Westfalens Ruhrgebiet hat es eine großangelegte Razzia gegen nicht gemeldete Beschäftigung und Steuerhinterziehung gegeben. Am 24. März 2026 durchsuchten Zollbeamte 37 Objekte, die mit einem Logistik-Dienstleister in Verbindung stehen, der verdächtigt wird, eine kriminelle Vereinigung zu betreiben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden drei Personen festgenommen.
An der Aktion waren Hunderte Beamte der Bundespolizei, einer Spezialeinheit des Zolls sowie das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) beteiligt. Sie durchsuchten Wohn- und Geschäftsräume und beschlagnahmten umfangreiches Beweismaterial, darunter Dokumente und digitale Daten. Zudem konfiszierten die Behörden 174.000 Euro in bar sowie sechs elektrische Lastenräder als Teil von Vermögenssicherungsmaßnahmen.
Die Ermittlungen werden von der Zentralen Anlaufstelle zur Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzstraftaten (ZeFin NRW) geleitet. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, systematisch Kurierfahrer in bar bezahlt zu haben, ohne Sozialabgaben abzuführen und Steuern zu hinterziehen. Die beschlagnahmten Unterlagen werden nun detailliert ausgewertet, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Drei Personen – ein 39-jähriger Hauptverdächtiger, ein 29-jähriger Mann und eine 26-jährige Frau – wurden unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommen. Die Razzia erfolgte vor dem Hintergrund des Verdachts auf weitverbreitete Schwarzarbeit in der Logistik- und Transportbranche. Wie viele weitere Unternehmen zuvor überprüft wurden, gaben die Behörden nicht bekannt.
Die Aktion stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen illegale Beschäftigungspraktiken in der Region dar. Die Ermittler werden die Beweise weiter auswerten, um das volle Ausmaß der mutmaßlichen Straftaten zu klären. Je nach Ermittlungsstand könnten weitere rechtliche Schritte folgen.






