31 March 2026, 08:14

Gericht verweigert konfessionsloser Schülerin Zugang zum Religionsunterricht

Altes Dokument mit der Überschrift "St. Erasmus Kirche" und einer Kirche im Hintergrund, unterzeichnet von der deutschen Regierung, umgeben von Bäumen und Himmel.

Gericht verweigert konfessionsloser Schülerin Zugang zum Religionsunterricht

Ein Gericht in Düsseldorf hat entschieden, dass konfessionslose Schülerinnen und Schüler keinen automatischen Anspruch auf die Teilnahme am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht haben. Der Richterspruch folgt auf einen Fall mit einer Zehntklässlerin aus Neuss, die am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen wollte. Das Urteil stellt klar, dass eine solche Teilnahme in Nordrhein-Westfalen im Ermessen der Lehrkraft liegt.

Die Schülerin hatte zuvor mehrfach zwischen Philosophie und katholischem Religionsunterricht gewechselt. Dennoch bestätigte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, dass der Religionsunterricht in erster Linie für Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Konfession vorgesehen ist. Die Entscheidung entspricht den bestehenden Regelungen, auch wenn noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden kann.

In den vergangenen fünf Jahren hat sich die rechtliche Situation für konfessionslose Schüler in Nordrhein-Westfalen verändert. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2024 sowie eine 2025 geschlossene religionsrechtliche Rahmenvereinbarung erweiterten die Zugangsbedingungen für diese Schülergruppe. Seitdem dürfen sie am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilnehmen, wenn sie Interesse bekunden und freie Kapazitäten vorhanden sind.

Der aktuelle Fall bestätigt jedoch, dass die endgültige Entscheidung weiterhin bei der Lehrkraft liegt. Der Antrag der Schülerin wurde abgelehnt, da das Gericht keinen automatischen Anspruch konfessionsloser Schüler auf die Teilnahme an konfessionell gebundenem Unterricht feststellte.

Das Urteil unterstreicht, dass Religionsunterricht für konfessionslose Schüler keine garantierte Option darstellt. Betroffene können den Beschluss weiterhin anfechten. Bis dahin bleibt es der Lehrkraft überlassen, ob solche Schüler am Religionsunterricht teilnehmen dürfen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle