Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließungspläne der TH OWL für Standort Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), ihren Standort in Höxter zu schließen und Studiengänge zu verlegen, gestoppt. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule für rechtswidrig, da die vollständige Schließung eines Standortes ihre Befugnisse übersteige. Zudem bestätigte das Gericht den Eingriff des Landes in den Streit im vergangenen Jahr als rechtmäßig.
Die Hochschule hatte angekündigt, die Lehre in Höxter komplett einzustellen und die Studienangebote stattdessen nach Detmold oder Lemgo zu verlegen. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein solcher Schritt einen konkreten Plan für die Zukunft des Höxterer Standorts erfordere. Ohne einen solchen sei die Verlegung rechtlich nicht zulässig.
Nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen genießt der Campus Höxter expliziten Schutz. Das Gericht bestätigte, dass eine vollständige Aufgabe des Standorts gegen diese gesetzliche Absicherung verstoßen würde. Zudem sei das frühere Aufsichtsverfahren des Landes gerechtfertigt gewesen, angesichts der weitreichenden Auswirkungen auf die regionale Bildungslandschaft.
Noch vor der Klage hatte die TH OWL alternative Nutzungsmöglichkeiten für Höxter geprüft, darunter das Projekt Gemeinwohl Campus Höxter. Diese Initiative zielte darauf ab, Technik und Sozialwissenschaften zu verbinden; über das Vorhaben wurde in öffentlichen Foren diskutiert. Die Bedeutung des Standorts für die ökologische Forschung unterstrichen Veranstaltungen wie das Klaus-Töpfer-Umweltsymposium, bei dem Fachleute für den Erhalt als Umweltkompetenzzentrum plädierten.
Das Urteil zwingt die TH OWL nun, ihre Strategie für Höxter neu zu überdenken. Künftige Änderungen am Campus müssen dem Landesrecht entsprechen und seine fortlaufende akademische Funktion sichern. Die Entscheidung stärkt zudem den geschützten Status des Standorts nach den regionalen Hochschulvorschriften.






