15 April 2026, 16:12

Gericht kippt 20-MW-Regel: Mehr Solar-Gebote pro Standort möglich

Plakat, das einen 2023-Steuergutschrift von bis zu 30% der Kosten für die Installation von Dachsolar anpreist, mit Bäumen und einem Gebäude mit Solarpaneelen im Hintergrund.

Gericht kippt 20-MW-Regel: Mehr Solar-Gebote pro Standort möglich

Ein aktuelles Urteil in Deutschland hat die Regeln für die Gebotsabgabe bei Freiflächen-Solarprojekten präzisiert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärte es für rechtswidrig, Angebote allein aufgrund der kumulierten Leistung an einem Standort auszuschließen. Diese Entscheidung beeinflusst, wie Projektentwickler künftig mehrere Gebote für Photovoltaik(PV)-Anlagen unter der aktuellen 20-Megawatt(MW)-Grenze einreichen können.

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Nach den bestehenden Ausschreibungsregeln in Deutschland darf jedes einzelne Gebot für eine Freiflächen-Solaranlage die 20-MW-Marke nicht überschreiten. Die Bundesnetzagentur hatte jedoch bisher die Gesamtleistung mehrerer Gebote am selben Standort addiert und solche Angebote abgelehnt, die die Obergrenze überschritten. Das Gericht hob diese Praxis auf und bestätigte, dass die 20-MW-Beschränkung pro Gebot – und nicht pro Standort – gilt.

Bietende können nun mehrere Angebote für einen einzigen Standort einreichen, sofern jedes davon unter der 20-MW-Schwelle bleibt. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie die Projekte tatsächlich umsetzen wollen, da Scheinangebote weiterhin verboten sind. Wer den Zuschlag erhält, geht dennoch Risiken ein: Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen droht der Verlust der hinterlegten Sicherheit.

Unterdessen hat die EU-Kommission das deutsche "Solarpaket I" noch nicht nach den Beihilferegeln genehmigt. Die Verzögerung schafft Unsicherheit über künftige Förderanreize für den Solarausbau. Demgegenüber hat das überarbeitete Ausschreibungssystem in China die Gebote für Photovoltaik bereits um bis zu 32 Prozent unter die vereinbarten Preise gedrückt und so den Wettbewerbsdruck erhöht.

Trotz des Urteils bleibt die Leistung neu in Betrieb genommener Freiflächen-Solarparks pro Standort auf 20 MW begrenzt. Die Entscheidung räumt zwar eine wichtige Hürde für Entwickler aus, die mehrere Gebote für große Solarstandorte einreichen wollen. Doch die 20-MW-Obergrenze pro Gebot und pro Standort bleibt bestehen und setzt dem Projektumfang weiterhin enge Grenzen. Während die EU-Zustimmung für das "Solarpaket I" noch aussteht, sieht sich der deutsche Solarmarkt weiterhin mit regulatorischen und wettbewerblichen Herausforderungen konfrontiert.

Quelle