Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Steve HeckerDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für umstrittenen Windpark trotz Klagen von Gleitschirmfliegern
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem juristischen Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Klage ab und urteilte, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb darstelle. Der Verein hatte argumentiert, die Turbinen würden gefährliche Bedingungen für seine fast 800 Mitglieder schaffen.
Im Mittelpunkt des Streits stand ein geplanter Windpark direkt südlich von Meschede, der in einer im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Windenergiezone liegt. Der Verein, der jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, behauptete, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Sein Fluggelände zählt zu den meistfrequentierten seiner Art in der Region.
Das Gericht fand jedoch keine Belege dafür, dass die Turbinen bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h gefährliche Verwirbelungen verursachen würden, sodass der Flugbetrieb normal fortgesetzt werden könne. Selbst bei höheren Geschwindigkeiten verbieten die bestehenden Sicherheitsvorschriften bereits Flüge bei Wind über 30 km/h – unabhängig vom Windpark. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Windpark keine existenzielle Bedrohung für den Vereinsbetrieb darstelle. Das Urteil ebnet den Weg für die Realisierung des Projekts mit sechs Turbinen wie geplant.
Die Entscheidung bedeutet, dass der Windpark nun ohne weitere rechtliche Verzögerungen umgesetzt werden kann. Der Verein muss seine Aktivitäten unter den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen fortsetzen. Der Fall setzt ein Präzedenz für die Abwägung zwischen Erneuerbare-Energien-Projekten und lokalen Luftfahrtinteressen.






