05 June 2026, 16:27

Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied

Kriegsverbrechen: Fünf Jahre Haft für IS-Mitglied - Fünf Jahre Haft für Ex-IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien

Ein 49-jähriger Mann ist wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und der Beihilfe zu Kriegsverbrechen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess, der Mitte März begann, konzentrierte sich auf seine Aktivitäten zwischen 2014 und 2016 in Syrien. Ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen können.

Der Angeklagte war 2014 zum IS gestoßen, nachdem die Gruppe seine Heimatstadt in Ostsyrien unter ihre Kontrolle gebracht hatte. In den folgenden zwei Jahren spähte er Gebäude aus, half bei der Beschlagnahmung von Häusern und leistete logistische Unterstützung für andere Mitglieder. Das Gericht fand jedoch keine Beweise für seine Beteiligung an der sexuellen Ausbeutung von Jesidinnen oder an Völkermord – entsprechend wurde er in diesen Punkten freigesprochen.

Laut Gericht hatte der Mann den IS bereits 2012 verlassen, was als mildernder Umstand gewertet wurde. Später kam er im Oktober 2021 als Flüchtling nach Deutschland und lebte bis zu seiner Festnahme in Moers. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragt hatte.

Das endgültige Urteil hängt nun von möglichen Revisionen beim Bundesgerichtshof ab. Bis dahin bleibt die fünfjährige Haftstrafe als aktuelle Entscheidung bestehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Fall verdeutlicht die juristischen Herausforderungen bei der Verfolgung ehemaliger IS-Mitglieder Jahre nach ihrer Beteiligung. Zwar wurde der Mann wegen Mitgliedschaft und Kriegsverbrechen verurteilt, doch zentrale Vorwürfe wurden mangels Beweisen fallengelassen. Da weitere Berufungen möglich sind, könnte sich das endgültige Urteil noch ändern.

Quelle