Castor-Transport von Jülich nach Ahaus vorläufig gestoppt – Gericht entscheidet über Eilantrag
Zenon PechelGericht entscheidet über Transport von Atommüll - Castor-Transport von Jülich nach Ahaus vorläufig gestoppt – Gericht entscheidet über Eilantrag
Ein geplanter Transport von radioaktivem Abfall wurde nach einer Klage von Umweltschützern vorläufig gestoppt. Die Verlegung von 152 Castor-Behältern von Jülich nach Ahaus hängt nun von einer Gerichtsentscheidung ab. Wie Behörden mitteilten, wird vor dem Urteil kein Transport stattfinden.
Das Berliner Verwaltungsgericht wird über einen Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verhandeln, der deutschen Sektion von Friends of the Earth. Eine Entscheidung wird spätestens bis Dezember erwartet. Die Organisation argumentiert, dass der Transport unzureichende Sicherheitsvorkehrungen aufweise und keine klaren sicherheitstechnischen Vorteile biete.
BUND forderte zudem eine Verschiebung, um die Polizeikräfte während der belasteten Weihnachtsmarktzeit nicht zusätzlich zu beanspruchen. Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen hatte die Behälter ursprünglich noch vor Jahresende verlegen wollen. Falls das Gericht dem Antrag des BUND stattgibt, verlöre der Transport seine rechtliche Grundlage.
Streitpunkt ist, ob die geplante Verlegung den notwendigen Sicherheitsstandards entspricht. Bis zur gerichtlichen Entscheidung bleiben alle Vorbereitungen ausgesetzt.
Die Richterentscheidung wird darüber bestimmen, ob die 152 Castor-Behälter wie geplant transportiert werden dürfen. Bis dahin verbleibt der Atommüll in Jülich. Das Urteil wird zudem richtungsweisend dafür sein, wie künftig ähnliche Konflikte um Nukleartransporte behandelt werden.