20 April 2026, 20:15

Brutaler Raub in Köln: Mutter mit Kleinkind von zwei Tätern überfallen

Schwarze und weiße Illustration eines gewalttätigen Straßenkampfes unter einer Gruppe von Männern, mit einem Gebäude im Hintergrund und dem Text "Victorianische Unruhen in London, England" unten.

Brutaler Raub in Köln: Mutter mit Kleinkind von zwei Tätern überfallen

Raubüberfall in Köln-Müngersdorf: Mutter mit zweijährigem Kind Opfer brutaler Attacke

Am Sonntagabend wurde eine 27-jährige Frau in Köln-Müngersdorf in Gegenwart ihres zweijährigen Kindes Opfer eines gewaltsamen Raubüberfalls. Der Vorfall ereignete sich gegen 19 Uhr in der Nähe von Marathonweg und Rudolf-Harbig-Weg, wo zwei Täter der Frau gewaltsam ihre Wertsachen entrissen und anschließend flüchteten. Die Polizei bittet nun Zeugen, sich mit Hinweisen zu melden, die zur Ergreifung der Angreifer beitragen könnten.

Die Frau wurde von zwei Männern angesprochen, die die Herausgabe ihrer teuren Armbanduhr forderten. Als sie sich weigerte, nahmen die Täter nicht nur die Uhr, sondern auch ihre Handtasche und den Fanschal ihres Sohnes an sich. Die gesamte Tat spielte sich vor den Augen des kleinen Kindes ab.

Der erste Verdächtige wird auf ein Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschätzt, ist etwa 1,70 Meter groß und hat kurze, rötliche Locken. Er trug ein hellgraues Sweatshirt, blaue Jeans und eine graue Gucci-Mütze. Der zweite Täter wirkt älter – zwischen 25 und 30 Jahre alt – und hat einen vollen schwarzen Bart. Er war in ein schwarzes Adidas-Sweatshirt mit weißen Streifen an den Ärmeln und dunkle Hosen gekleidet.

Die Kriminalwache 14 der Kölner Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Die Behörden rufen alle Personen auf, die Angaben zu den Tätern oder dem Raub machen können, sich umgehend bei ihnen zu melden. Die Fahndung nach den beiden Männern läuft auf Hochtouren.

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Wer den Vorfall beobachtet hat oder sachdienliche Hinweise liefern kann, wird gebeten, die Ermittler zu unterstützen. Die Frau und ihr Kind blieben unverletzt, waren jedoch stark erschüttert und mussten nicht ärztlich behandelt werden.

Quelle