23 May 2026, 10:09

Betrüger fordern gefälschte Bußgelder von Besitzern kleiner Solaranlagen

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger fordern gefälschte Bußgelder von Besitzern kleiner Solaranlagen

Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Mini-Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich an Besitzer kleiner Photovoltaik-Anlagen auf Balkonen richten. Die gefälschten Schreiben fordern angebliche Bußgelder und drohen mit Strafen – getarnt als offizielle Mitteilung der Behörde. Betrüger nutzen dabei gezielt Verunsicherung über Meldepflichten aus, um Empfänger zur Zahlung zu bewegen.

In den täuschend echt wirkenden Briefen wird den Adressaten vorgeworfen, ihre Balkon-Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Gefordert wird eine „Gebühr“ von 41,60 Euro, bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger fälschlicherweise aufgefordert, ihre Anlage umgehend zu registrieren und einen jährlichen EEG-Bericht vorzulegen.

Die Bundesnetzagentur bestätigte, dass Absenderadresse und Telefonnummern in den Schreiben falsch sind. Anders als echte behördliche Schreiben setzen die Fälschungen auf Einschüchterung, um Druck auf die Opfer auszuüben. Zwar kann das Unterlassen der Anmeldung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich zu Sanktionen führen – die Betrüger missbrauchen diese Tatsache jedoch, um eine künstliche Dringlichkeit zu erzeugen.

Die Behörden raten allen, die ein solches Schreiben erhalten, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren und den Vorfall stattdessen bei der Polizei als Betrugsversuch anzuzeigen. Die Agentur betonte, dass seriöse Mitteilungen niemals falsche Kontaktdaten oder aggressive Drohungen enthielten.

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Wichtig für Besitzer von Balkon-Solaranlagen: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss zwar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen – die aktuell kursierenden Schreiben sind jedoch nicht offiziell und sollten als Betrugsversuch behandelt werden. Empfänger dubioser Post werden aufgefordert, verdächtige Schreiben vor jeglichen Schritten direkt bei der Bundesnetzagentur zu überprüfen.

Quelle