Apotheker droht 90.000-Euro-Rückforderung: Kampf um Existenz seiner Rathaus-Apotheke
Steve HeckerApotheker droht 90.000-Euro-Rückforderung: Kampf um Existenz seiner Rathaus-Apotheke
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderungsforderung in Höhe von fast 90.000 Euro konfrontiert. Die Krankenkasse AOK Nordwest wirft ihm vor, einem Patienten durch die Abgabe zweier hochpreisiger Rezepte ohne ausreichende Prüfung zu viele Medikamente bereitgestellt zu haben. Der Streit hat sich mittlerweile zu einem Rechtsstreit mit weitreichenden Folgen für sein Unternehmen ausgeweitet.
Im Mittelpunkt des Falls steht die Abgabe zweier Packungen des teuren Medikaments Idhifa, die Fehske auf getrennten Rezepten für denselben Patienten ausstellte. Die AOK Nordwest bewertet dies als unwirtschaftlich und als Verstoß gegen die deutsche Apothekenbetriebsordnung. Die Kasse argumentiert, Fehske hätte die Tabletten im Voraus zählen und den verschreibenden Arzt konsultieren müssen, um eine Überversorgung zu vermeiden.
Fehske hat gegen die Rückforderung Klage eingereicht und erklärt, dass die Doppelerstattung über 87.000 Euro betrage. Er warnt, dass solche finanziellen Sanktionen das Überleben seiner Apotheke bedrohten und seine Motivation bereits stark beeinträchtigt hätten. Eine gerichtliche Verhandlung wird frühestens 2028 erwartet, was ihn in Unsicherheit über die künftigen Kosten und die Auswirkungen auf sein Team zurücklässt.
Der Konflikt wurde kürzlich in einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen erörtert. Sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde verteidigten ihre Entscheidung und betonten, dass die vollständige Streichung der Erstattung gerechtfertigt sei.
Der Rechtsstreit bleibt ungelöst, während Fehske mit anhaltender rechtlicher Unsicherheit konfrontiert ist. Die finanzielle Belastung könnte den Betrieb seiner Apotheke gefährden und ihre Fähigkeit beeinträchtigen, Patienten weiterhin zu versorgen. Unterdessen hat eine Pharmazeutisch-technische Assistentin ihre Stelle aufgegeben, um in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse zu wechseln – mit der Begründung, dort ein höheres Gehalt zu erhalten.






