09 June 2026, 16:10
AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Folker RoggeAfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September.
Das Ausschlussverfahren hatte im Juli begonnen.
Über den Befangenheitsantrag entscheidet nun das Landesschiedsgericht. Sollte er stattgegeben werden, könnte dies zu personellen Änderungen im Gremium führen, das Schramms Fall prüft. Das Ergebnis könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie die AfD künftig mit internen Konflikten umgeht, die Mitglieder mit externen politischen oder militärischen Verbindungen betreffen.






